Ablaufschema

für die Bearbeitung von Verdachtsfällen sexueller Übergriff durch Mitarbeitende

 

1. Meldung eines Vorfalls:

  • Im Falle der Benennung einer beschuldigten Person erfolgt sofortige Trennung von Angeschuldigter, (potenziell) Betroffener und Meldendem.
  • Der Schutzkreis dokumentiert den Vorfall schriftlich in einem Meldeformular.

 

2. Einzelgespräche mit (potenziell) Betroffenen:

  • Der Schutzkreis führt Einzelgespräche, unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht gegenüber Opfern und Beschuldigten.

 

3. Entscheidungen des Schutzkreises:

  • Überprüfung, ob weitere Personen befragt werden müssen.
  • Bestimmung, wer informiert werden muss (Sorgeberechtigte, Lehrer:innen, etc.) unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
  • Entscheidung über die weitere Bearbeitung des Falls, möglicherweise Bildung einer Interventionsgruppe.
  • Mögliche Übernahme der Fallbearbeitung durch Der Schutzkreis.

 

4. Empfehlungen und Konsequenzen:

  • Der Schutzkreis gibt verbindliche Empfehlungen für Konsequenzen, basierend auf Arbeits- oder Betreuungsrechten.
  • Empfehlungen werden nach externer Beratung ausgesprochen.
  • Feststellung des Abschlusses des Verfahrens.

 

5. Rehabilitation bei falschen Anschuldigungen:

  • Bei ungerechtfertigten Anschuldigungen wird die Rehabilitation der beschuldigten Person priorisiert.
  • Entwicklung und Umsetzung angemessener Wege zur Wiedergutmachung gemeinsam mit der betroffenen Person.

 

6. Datenschutz und Dokumentation:

  • Einhaltung der Datenschutzrichtlinie der Schule.
  • Vernichtung der Dokumentation nach Abschluss des Falls.
  • Übernahme arbeitsrechtlich relevanter Informationen in die Personalakten.

 

7. Sanktionen durch den Träger:

  • Mündliche und/oder schriftliche Entschuldigung einer Täterin beim Opfer:
    • Die beschuldigte Person wird aufgefordert, sich beim Opfer zu entschuldigen, entweder mündlich oder schriftlich.
  • Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz bzw. Betreuungsort innerhalb der Einrichtung:
    • Bei Bedarf erfolgt die Versetzung der beschuldigten Person an einen anderen Ort innerhalb der Einrichtung.
  • Aktenvermerk in der Personalakte bzw. in der Betreuungsdokumentation:
    • Es wird ein Vermerk in der Personalakte oder Betreuungsdokumentation der beschuldigten Person hinterlegt.
  • Mündlicher und/oder schriftlicher Verweis:
    • Ausspruch eines mündlichen oder schriftlichen Verweises gegen die beschuldigte Person.
  • Abmahnung/Kündigungsandrohung:
    • Bei schwerwiegenderen Verfehlungen erfolgt eine Abmahnung oder Kündigungsandrohung.
  • Ordentliche Kündigung:
    • Im Fall schwerwiegender Verstöße kann eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
  • Fristlose Kündigung:
    • Bei besonders gravierenden Fällen kann eine fristlose Kündigung erfolgen.
  • Strafanzeige:
    • In extremen Situationen kann eine Strafanzeige gegen die beschuldigte Person eingereicht werden.

 

8. Bewusste falsche Anschuldigungen:

  • Nicht toleriert; Personen, die absichtlich und zu Unrecht falsche Anschuldigungen machen, können mit den oben genannten Sanktionen rechnen. Eindeutige Handhabung im Sinne der Rechtmäßigkeit und Fairness.