Schutzkreis

 

Schutzkonzept

  • Gewalt zeigt an, was vorher nicht geklärt wurde.
  • Es gibt kein sinnloses Verhalten, auch wenn man es zunächst nicht versteht.

Annelies Ketelaars, Supervisorin

 

 

Leitbild

Wir üben gegenseitigen Respekt und faires und friedliches Verhalten gegenüber anderen Personen aus. Dadurch wird eine vertrauensvolle Zusam­menarbeit zwischen Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern gepflegt. Kooperation im Sinne des Wohles der Schulgemeinschaft, insbesondere der Schüler:innen, ist unser Anliegen, unab­hängig von persönlichen Gefühlen, von religiösen und ethischen Weltan­schauungen, Geschlecht, Alter, Haut­farbe und sexueller Orientierung. Bei Bedrohung oder Angst oder anderen Vorkommnissen, die ein Kind, eine:n Jugendliche:n oder eine:n Erwachsene:n verunsichern oder Fragen aufwerfen, steht die Vertrauensstelle der Schule bereit.

 

Interventionsplan

Wie jede Schule müssen auch wir damit rechnen, einem dramatischen Ereignis ausgesetzt zu sein und sollten möglichst gut vorbereitet sein.

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Verhalten in der Akut-situation

1. Überblick gewinnen – Ruhe bewahren

  • Was ist passiert?
  • Wo ist es geschehen?
  • Wer ist in Gefahr?
  • Wer ist verletzt? – Welche Verletzungen?
  • Wer/wie viele Aggressoren gibt es?

2. Hilfe leisten

  • Ruhe bewahren und einer Panik entgegenwirken
  • Betroffene und gefährdete Personen aus dem Gefahrenbereich bringen
    (Schulausschluss 3 Tage laut BASS unmittelbar möglich)
  • Akute Gefahr vermindern, evtl. erste Hilfe leisten
  • Sich um Verletzte kümmern, bis fachliche Hilfe vor Ort ist

3. Helfer organisieren, je nach Bedarf

  • Meldung an Fachdienst Kinderschutzstelle der Stadt Bonn, Herr Aufdermauer
  • Schulleitung verständigen: sl@fws-bonn.de, 0228-6680714
  • Feuerwehr 112
  • Polizei 110, Bezirksdienstbeamter der Polizei BD HK Hartmann/Spoden 0228-660095
  • Benachrichtigung der Eltern von betroffenen Schüler:innen durch qualifizierte Personen
  • Weitere Anlaufstellen: siehe unten

4. Aufarbeiten/Nachsorge

  • Internes Krisenteam einberufen
  • Dokumentation erstellen (als PDF; oder ähnlich auch online abrufbar machen)

5. Presse/Medien

  • Im Ernstfall: Innerhalb kürzester Zeit Aufbau einer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur
  • Klare, unmissverständliche Information. Selbst bei komplexen Sachverhalten präzise und nachvollziehbare Darstellungen oder Erklärungen
  • Fachausdrücke oder technische Definitionen müssen erläutert und interpretiert werden. Bewusste Verwendung von einfachen, griffigen und plakativen Erklärungsmodellen
  • Im Notfallplan ist eine Person zum:r Pressesprecher:in benannt worden.
    Für die Presseerklärung sind die W-Fragen hilfreich: „Was? Wer? Wo? Wann? Wie? Warum?“

6. Dokumentation

 

Wichtig ist, sofort oder zeitnah Aufzeichnungen zu machen:

  • Örtlichkeit
  • Datum, Uhrzeit
  • Anlass beschreiben, der eine Gewalthandlung bewirkte
  • Beschreibung der Situation
  • Name des Opfers, der ggf. Zeugen (für ggf. strafrechtliche Auseinandersetzungen)
  • Name der oder des Verdächtigen (für ggf. strafrechtliche Auseinandersetzungen)
  • Art der Gewaltaktion
  • Ggf. wortgetreue Zitate
  • Faktensammlung
  • Bereits getroffene Maßnahmen

7. Rehabilitationsverfahren nach ausgeräumten Verdacht

  • Zuständig: Frau Mandt, Herr Suchier

Verhalten in Verdachtssituationen

Kooperation mit Fachleuten

Im Verdachtsfall sind so genannte „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ (InsoFa), Fachleute, wie sie in spezialisierten Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt zu finden sind, bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum Vorgehen einzubeziehen. Diese sind über die angegebenen Beratungsstellen und auch über den Kinderschutzfachdienst kurzfristig abrufbar. So können Fehlentscheidungen und ein Vorgehen, das den Ruf der Einrichtung über das Kindeswohl stellt, verhindert werden. Damit die Kooperation im Beratungsfall reibungslos funktioniert, wird der Kontakt unabhängig von einem konkreten Anlass gesucht und gepflegt.

 

Schritte immer protokollieren

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Dokumentationsbogen bei KWG-Verdacht
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Ablauf-Diagramm Prozess Verdachtsfall sexueller Übergriff durch Mitarbeitende

Organigramm Sondergremium Verdachtsfall sexueller Übergriff durch Mitarbeitende

Aktuell in Bearbeitung:

Verhaltenskodex / Code of Conduct

Jede:r Schüler:in hat das Recht, ungestört und angstfrei zu lernen und am Schulleben teilzuhaben und diese mitzugestalten. Alle Lehrenden und Mitarbeitenden haben das Recht, ungestört und in Ruhe ihren Aufgaben in Unterricht und Gestaltung des Schullebens wahrzunehmen.

  • Wir dürfen unsere Grenzen klar formulieren, sie werden geachtet.
  • Wir verhalten uns fair und rücksichtsvoll. Dies gilt auch für den Schulweg.
  • Geschieht dies nicht, kann ich mir bei jedem Erwachsenen Hilfe holen.
  • Bei uns dürfen die Klassenzimmertüren offenstehen, wir müssen dann halt leise sein.
  • Fehlerfreundlichkeit aller Lehrer:innen und Schüler:innen

 

Ein verbindlicher, allen bekannter und vertrauter, fachlich reflektierter und transparenter Umgang mit Nähe und Distanz gegenüber Kolleg:innen, Kindern, Jugendlichen und Eltern ist die stabile Basis für ein gewaltfreies und friedliches Umfeld und den achtsamen und respektvollen Umgang aller Beteiligten unter- und miteinander.

 

Ein Verhaltenskodex dient allen Mitgliedern einer Gemeinschaft als verbindlicher Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Mädchen und Jungen sowie mit queeren Kindern und Jugendlichen. Er formuliert Regelungen für Situationen, die für Gewalt leicht ausgenutzt werden können. Der Verhaltenskodex ist ein wichtiger Baustein im Schutzkonzept einer Einrichtung und hilft Bildungseinrichtungen, Umgangsformen zu verabreden und verbindlich zu vereinbaren, an die sich alle halten und auf die sich jeder jederzeit im Zweifelsfall berufen kann.

 

Die Regeln und Gebote zielen auch auf den Schutz vor jeglichem grenzverletzenden Verhalten ab und schützen zugleich die Mitarbeiter:innen vor falschem Verdacht.

 

Der Verhaltenskodex wird von allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft verinnerlicht und vorbildlich gelebt und eingehalten.

 

1) Schule als Beziehungsraum

 

Gute pädagogische Beziehungen zwischen Mitarbeiter:innen und Kindern und Jugendlichen bilden die Grundlage für Leben und Lernen innerhalb der Schulgemeinschaft. Ziel ist es, die wechselseitige Achtung und Würde aller Mitglieder der Schule zu stärken. Dazu orientieren sich die Mitarbeiter:innen an folgenden Leitlinien:

 

Was ethisch begründet ist:

  1. Mitarbeiter:innen begegnen den Kindern und Jugendlichen respektvoll und wertschätzend und nehmen ihre Belange und Nöte ernst.
  2. Mitarbeiter:innen hören Kindern und Jugendlichen zu.
  3. Bei Rückmeldungen zum Lernen wird das Erreichte benannt. Auf dieser Basis werden neue Lernschritte und förderliche Unterstützung besprochen.
  4. Bei Rückmeldungen zum Verhalten werden bereits gelingende Verhaltensweisen benannt. Schritte zur guten Weiterentwicklung werden vereinbart.
  5. Kinder und Jugendliche werden zu Selbstachtung und Anerkennung der anderen angeleitet.

 

Was ethisch unzulässig ist:

  1. Es ist nicht zulässig, dass Mitarbeiter:innen Kinder und Jugendliche diskriminierend, respektlos, demütigend, übergriffig oder unhöflich behandeln.
  2. Es ist nicht zulässig, dass Mitarbeiter:innen Produkte und Leistungen von Kindern und Jugendlichen entwertend und entmutigend kommentieren.
  3. Es ist nicht zulässig, dass Mitarbeiter:innen auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen herabsetzend, überwältigend oder ausgrenzend reagieren.
  4. Es ist nicht zulässig, dass Mitarbeiter:innen verbale, tätliche oder mediale (cybermobbing) Verletzungen zwischen Kindern und Jugendlichen ignorieren.
  5. Zum Thema Cybermobbing soll es gesonderte Präventionsmaßnahmen geben.

 

2) Bereich Kommunikation

 

Überall wo wir auf andere Menschen treffen, findet Kommunikation statt, bewusst, unbewusst und oft auch intuitiv. Sich so zu verständigen, dass ein Gespräch für alle Beteiligten entwicklungsfördernd wirkt, wollen wir an unserer Schule veranlagen, üben und lernen. Folgende Punkte sind uns wichtig:

  1. Vereinbarungen schaffen über die von uns gewünschte Art der Kommunikation inkl. Evaluation
  2. Höflichkeit
  3. Impulse anderer wertschätzen und integrieren
  4. Wertschätzendes Verhalten und konstruktive Rückmeldungen
  5. Aktives Zuhören und das Stellen offener Fragen als wichtiger Teil des Gesprächs
  6. Klare und transparente Informationen geben
  7. Eine Feedbackkultur etablieren
  8. Sich über nonverbale Kommunikation bewusstwerden
  9. Offizielle und regelmäßige Möglichkeiten zum Erlernen von Selbstreflexion schaffen, ohne Bloßstellungen und persönliche Schuldzuweisungen
  10. Selbstwahrnehmende und kritische Auseinandersetzung über Techniken des kommunikativ-manipulativen Framings (beeinflussendes Bewerten im Sprechen) und seiner Vermeidung
  11. Ausformulierung der Grundhaltung einer positiven Fehlerkultur, die Reflexion und Intuition stärkt und Veränderung bewirkt
  12. Vermittlung und Förderung einer positiven Kommunikations- und Streitkultur an und für Kinder und Jugendliche

 

3) Sensibilisierung

 

Es ist von Bedeutung, dass wir mit all diesen Themen verantwortungsvoll und sensibel umgehen, sodass keine Grenzüberschreitung stattfindet bzw. durch Nicht-Einschreiten zugelassen wird. Neben der Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen gegenüber diesen Themen, muss auch dafür gesorgt werden, die Kinder und Jugendliche untereinander zu stärken und ebenfalls für Grenzüberschreitungen zu sensibilisieren. Dies erfordert einen offenen, altersgerechten Umgang mit dem Thema Grenzüberschreitung und ein funktionstüchtiges Beschwerdewesen.

 

Neben den vielfältigen Situationen und Bereichen, in denen es aufgrund der individuellen Situation darauf ankommt, wie mit ihr umgegangen wird, gibt es doch auch einige Bereiche, in denen wir klare Regelungen vereinbaren, auf die sich alle Beteiligten berufen können.

 

Diese werden im Folgenden geschildert.

 

 

4) Verbindliche Regeln für den Bereich körperliche Nähe

 

In Bildungs- und Erziehungseinrichtungen ist es im Alltag eine andauernde Herausforderung, das richtige Gleichgewicht zwischen Nähe und Distanz zu finden. Die Beziehung zu Kindern und Jugendlichen muss dabei durch eine professionelle Distanz geprägt sein, die aber auch nicht „kalt“ ist. In Situationen, in denen Kinder und Jugendliche Trost oder Nähe suchen, muss deshalb mit besonderer Wachsamkeit gehandelt werden. Der pädagogische Alltag muss geprägt sein von dem Bewusstsein für die Grenzen und Bedürfnisse des anderen, die nicht nur alters- und persönlichkeitsabhängig, sondern auch situations- und tagesabhängig sein können. Dieses erfordert ein verantwortliches Handeln und ein feines Gespür dafür, Grenzen zu beachten und zu entwickeln.

 

Zu unserer grundsätzlichen, von Achtsamkeit und Respekt geprägten Haltung untereinander gehört, dass sich Mitarbeiter:innen den Kindern und Jugendlichen gegenüber immer so nähern, dass diese darauf vorbereitet sind. Hilfestellungen sollen ein Angebot sein, keine Verpflichtung, die zwangsläufig angenommen werden muss. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen in Freiheit dazu erziehen, „nein“ sagen zu können und zu dürfen und ihnen vorleben, Grenzen zu achten.

 

An folgende Verhaltensregeln halten sich alle Mitarbeiter:innen und Kinder sowie Jugendliche verbindlich:

  1. Die Mitarbeiter:innen, Kinder und Jugendlichen setzen sich in verantwortlicher Weise mit der Problematik der Balance zwischen Nähe und Distanz auseinander und suchen bei Unsicherheiten die Unterstützung des Schutzkreises.
  2. Jede Form der körperlichen und sexuellen Gewaltanwendung ist bei uns untersagt. Verstöße werden arbeitsrechtlich bzw. strafrechtlich verfolgt.
  3. Mitarbeiter:innen, Kinder und Jugendliche untereinander unterlassen alle unangemessenen Berührungen, z.B. Streicheln im Brust-, Bauch-, Beine-, Po- und Intimbereich sowie generell ungewolltes Anfassen am übrigen Körper.
  4. In den Klassen 1 bis 3 dürfen Kinder in einer der Situation (Notfall, Trösten...) angemessenen Weise auf den Schoß genommen werden, falls sie es selbst wünschen. Bei älteren Kindern und Jugendlichen geschieht das nicht mehr.
  5. Sollten Kinder oder Jugendliche aufgrund ihres Alters oder Entwicklungsstandes engeren Kontakt suchen oder benötigen, ist dies transparent in der Klassenkonferenz zu kommunizieren.
  6. Der Umgang mit ruhenden und schlafenden Kindern und Jugendlichen (Klassenfahrt, Ausflug, Unterricht, etc.) erfordert eine besonders sensible und achtsame Vorgehensweise. Müssen Kinder und Jugendliche geweckt werden, soll das möglichst verbal geschehen.
  7. Wenn Kleidung z.B. aufgrund von Nässe gewechselt werden muss, tun die Kinder und Jugendlichen dies nach Möglichkeit selbstständig. Wenn Hilfe erbeten wird oder nötig ist (bei jüngeren Kindern, Kindern und Jugendlichen nach einem Unfall, Kindern und Jugendlichen mit besonderem Handicap), wird die Hilfe achtsam und respektvoll gegeben.
  8. Die Mitarbeiter:innen, Kinder oder Jugendlichen achten und respektieren stets die gegenseitige Privat- und Intimsphäre, insbesondere in Umkleiden, Duschen und Toiletten.
  9. Die Mitarbeiter:innen duschen bei Schwimm- und Sportveranstaltungen in Badekleidung, wenn dies aus räumlichen Gründen gemeinsam geschehen muss.
  10. Räume, in denen sich Mitarbeiter:innen mit einzelnen oder mehreren Kindern oder Jugendlichen befinden, sind von innen und außen unverschlossen. Es ist jederzeit ein Zu- und Ausgang in und aus den Räumen möglich. Eine Ausnahme bildet die aufgrund von vorgekommenen Diebstählen verschlossene Turnhalle.
  11. Nur bei unmittelbarer Gefahr für Kinder, Jugendliche, Mitarbeiter:innen oder dritten Personen sowie auch bei Rangeleien unter Kindern und Jugendlichen auf dem Schulhof ist ein angemessenes körperliches Eingreifen zur Gefahrabwendung zulässig.
  12. Kinder und Jugendliche, die bewusst körperliches Blockadeverhalten zeigen (z. B. nicht aus dem Weg gehen bzw. nach Aufforderung Räume nicht verlassen), erhalten zunächst eine deutliche, verbale Anweisung. Wird der wiederholten Aufforderung nicht Folge geleistet, dürfen Kinder und Jugendliche nach Ankündigung in angemessener Weise aus dem Weg bzw. aus dem Raum gebracht bzw. geschoben werden. Diese Handlungsweise sollte immer unter Zeugen geschehen.

 

5) Verbindliche Regelungen für Klassenfahrten, Ausflüge etc.

(Ausnahmen müssen von Eltern und Schulleitung genehmigt werden.)

  1. Bei Klassenfahrten ist in der Regel mindestens eine weibliche und eine männliche Begleitperson dabei.
  2. Begleitpersonen übernachten möglichst nicht mit Kindern und Jugendlichen im gleichen Raum. Ausnahme bilden Gruppenunterkünfte wie z. B. Turnhallen, in welchen keine Begleitperson alleine bei den Kindern und Jugendlichen übernachten soll.
  3. Wenn es notwendig wird, dass Begleitpersonen die Räume von Kindern und Jugendlichen betreten, klopfen sie vorher an und machen deutlich, dass sie den Raum betreten werden. Wenn möglich, sind die Begleitpersonen dabei zu zweit, wenn möglich sind dabei weibliche Begleitpersonen für Mädchen, männliche Begleitpersonen für Jungen verantwortlich.

 

6) Sonstige verbindliche Regeln

  1. Die Mitarbeiter:innen kommen der Aufsichtspflicht auf dem gesamten Schulgelände nach, auch für Zeiten und Gebiete, für die sie nicht eingeteilt sind. In den Pausen gehen alle Schüler:innen auf den Schulhof. Schüler:innen, die ein Amt in der Klasse auszuführen haben, bemühen sich, dies zügig zu erledigen. Türen der Unterrichtsräume bleiben in den Pausen verschlossen, um Grenzüberschreitungen unter Kindern und Jugendlichen vorzubeugen. Kinder und Jugendliche sollen sich stets wahrgenommen fühlen.
  2. Die Mitarbeiter:innen und Kinder und Jugendliche beachten die Wirkung ihres äußeren Erscheinungsbildes.
    Das heißt u. a., dass sie sich angemessen kleiden.
  3. Es wird darauf geachtet, keine einzelnen Kinder und Jugendliche zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
  4. Die Kinder und Jugendlichen dürfen nicht mit privaten Sorgen und Problemen belastet werden.

 

Bei Kenntnisnahme von Überschreitungen der genannten Richtlinien, bei Unsicherheiten in Bezug auf dieselben oder bei Beschwerden soll der Schutzkreis kontaktiert werden.

 

Partizipation

Die Partizipation von Schüler:innen unserer Schule ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts. Sie sollen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Das stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle zu den Erwachsenen. Auch für die Eltern und Erziehungsberechtigten bestehen durch die EVV Mitbestimmungsstrukturen. Dies fördert das Interesse an unserer Schule und ihren Aktivitäten. Für alle Beteiligten bedeutet die Mitwirkung am Schutzkonzept gleichzeitig auch eine grundsätzliche Sensibilisierung für die Thematik und weist auf die Notwendigkeit von (Selbst-) Verantwortung hin. Darüberhinaus werden durch notwendige Kommunikation untereinander genau die Aspekte (z.B. Respekt, gewaltfreie Kommunikation...) geübt und gelebt, die wir in unserem Leitbild und zukünftigen Code of Conduct vertreten möchten. Partizipation fördert die Bereitschaft, ein Schutzkonzept zu unterstützen und dazu beizutragen.

 

Der Schutzkreis besteht aus Eltern und Lehrer:innen der Schule, die EV und SV sind an der Konzeptionierung und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes beteiligt.

 

Präventionsangebote

Das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen soll im Alltag der unserer Schule thematisiert und von Kindern und Jugendlichen tatsächlich erlebt werden. Weil die Verantwortung für den Schutz vor Übergriffen bei den Erwachsenen liegt, benötigen auch die Erziehungsberechtigten Anregungen, wie sie selbst im alltäglichen Umgang mit ihren Kindern zu deren Schutz beitragen können.

 

Wir bieten in diesem Feld:

  • Mitarbeiter:innen-Verantwortung

    Wirksamer Kinderschutz beginnt mit der geschulten Personal-Verantwortung. Ein aktiver Austausch zum Thema Gewaltprävention und die Verpflichtung, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, bilden unsere wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit. In Konferenzen und Mitarbeiter:innengesprächen wird den Verantwortlichen Raum für Austausch, Fragen und Anregungen gegeben.

  • Fortbildungen

    Das realistische Ziel unserer Fortbildung ist es, Beschäftigte in ihrer Rolle als Schützende zu stärken und für problematische Verhaltensweisen zu sensibilisieren. Dies steigert die Motivation aller Beschäftigten, die Entwicklung unseres Schutzkonzeptes mitzutragen.

  • Kinderbesprechung Fallberatung (L-Konferenz)

  • Elternabende mit Themen der Menschenkunde, Entwicklung der Kinder (Klassenlehrer:in)
  • Patenschaften: 8. Klässler für 1. Klässler
  • Vertrauenskreis: Lehrer:innen: Frau Mandt, Herr Suchier; Eltern: Tina Müller (Kl. 8), Christine Dzubiel (Kl. 12)
  • AmSel Achtsamkeits- und mitgefühlbasierte Suchtprävention in der Schule
  • Beziehungs- und Fortpflanzungskunde-Epoche zu Beginn der Pubertät (Klassenlehrer:in/Biolehrer:in)
    offener Elternabend alle 2 bis 3 Jahre/Interne Fortbildung Klassenlehrer:in
  • Mädchen- und Jungensprechstunden ab Klasse 5 (Klassenlehrer:in)
  • Vertrauenslehrer:in Frau Loosen
  • Verbindungslehrer:in Herr Shnir
  • Schulsozialarbeit Stadt Bonn: Anja Wittmann 0170 20 60 241, Simon Walker 0160 251 3022
  • Medienscout zum Thema: Mediensicherheit, Cybermobbing

Wir planen in diesem Feld:

  • Fortbildungen für alle Kolleg:innen zum Thema Gewaltprävention, Kollegiumsfortbildung zum Thema “Gewalt/Gewalt im Internet“ ist für das nächste Halbjahr 2024 geplant
  • Nutzung des Konfliktbewältigungsleitfadens für Erwachsene (Frau Röntgen)
  • Kommunikationstrainings für eine gleichberechtigte, demokratische Gesprächsführung (Herr Konrad)
  • Vertrauensschüler:innen entsprechend geschult
  • Sozialresilenz-Workshop Oberstufentage, Antidiskriminierungsworkshop
  • Konfliktbewältigungsleitfaden SuS
  • Risikobewertung des Schulgeländes über Fragebögen

Ansprechstellen

Notfall und dringende Fälle

Fachdienst Kinderschutz
0228 - 77 55 25

Jugendhilfebereitschaft
0228 - 77 55 22
(Wochenende,
nachts)


Mitwirkende im Schutzkreis der FWS Bonn:

1. Schutzbeauftragte der Schule: Frau Schmiedl (L)

2. Schutzberatung schulseitig: Herr Bothe (L), Herr Schild (L), Frau Schmiedl (L)

3. Schutzberatung elternseitig: Frau Bous (E), Frau Dzubiel (E), Frau Jesumann (E)

4. Konzeptarbeit: Frau Bous (E), Herr Müller (E), Frau Schmiedl (L)

5. Fortbildung: Frau Dzubiel (E)

6. Schulsozialarbeit Stadt Bonn: Frau Wittmann, Herr Walker

 

Beratungsstellen der Stadt Bonn:

1. Fachdienst Kinderschutz

Oppelner Str. 130, 53119 Bonn

Tel.: 0228-775518 (Fachdienstleitung Herr Aufdermauer), 0228-775525 (Anwesenheitsdienst)

mo-do: 8 Uhr-16 Uhr, fr 8 Uhr-13 Uhr > außerhalb dieser Zeiten, in dringenden Fällen:

Jugendhilfebereitschaft: 0228-775522

Email: kinderschutz@bonn.de

 

2. Erziehungs- und Familienberatung (für Schüler:innen und Eltern mit Wohnsitz in Bonn)

Oppelner Str. 130, 53119 Bonn

Tel.: 0228-774562

mo: 8 Uhr-9 Uhr und 13 Uhr-16 Uhr, di–do: 8 Uhr–12 Uhr, 13–16 Uhr, fr: 8 Uhr-13 Uhr

Email: psychologische.beratungsstelle@bonn.de

 

3. Schulpsychologische Beratung (für alle Fragen, die vor allem schulisch sind, und v.a. auch für die Lehrer:innen)

Oppelner Str. 130, 53119 Bonn

Tel.: 0228-774563

mo-mi: 7.30 Uhr–12.30 Uhr; 13.30 Uhr–16.00 Uhr, do: 7.30 Uhr–9.00 Uhr; 13.30 Uhr–16.00 Uhr, fr: 7.30 Uhr–13.00 Uhr

Email: schulpsychologie@bonn.de

 

Beratungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises (wohnortabhängig):

1. zuständig für Meckenheim, Wachtberg, Swisttal, Rheinbach (Wohnort Schüler:in)

Familien- und Erziehungsberatungsstelle Rheinbach

Aachener Str. 16, 53359 Rheinbach

Tel.: 02226–92785660

mo-do: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, 13.30–16.30 Uhr, fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr

Email: fb.rheinbach@rhein-sieg-kreis.de

 

2. zuständig für Bornheim und Alfter (Wohnort Schüler:in)

Familien- und Erziehungsberatungsstelle Bornheim

Brunnenallee 31, Bornheim

Tel.: 02222-9279800

mo–fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, mo, mi, do: 13.30 Uhr–16.30 Uhr

Email: fb.bornheim@rhein-sieg-kreis.de

 

3. zuständig (neben Schüler:innen/Eltern) auch für Lehrer:innen, deren Schüler:innen in Alfter/Bornheim wohnen

Schulpsychologische Beratungsstelle

Brunnenallee 31, Bornheim

Tel.: 02222-9279800

mo–fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, mo, mi, do: 13.30 Uhr–16.30 Uhr

Email: schulpsychologische.beratungsstelle@rhein-sieg-kreis.de

 

4. zuständig für Siegburg, Troisdorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid (Wohnort Schüler:in)

Familien- und Erziehungsberatungsstelle Siegburg

Mühlenstraße 49, 53721 Siegburg

Tel.: 02241-132710

mo–do: 08:30 Uhr–12:30 Uhr, 13:15 Uhr–16:30 Uhr, fr: 08:30 Uhr–12:30 Uhr

Email: fb.siegburg@rhein-sieg-kreis.de

 

Koordinatorin Netzwerk Kinderschutz Bonn

Angela Schaaf

Telefon 0228-76604-16

Mobil 0175-3892996

Eifelstraße 7, 53119 Bonn

Fax 0228-76604-10

Email: kinderschutz@bonn.de

 

Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt

Beratung und psychische Gesundheit

Wilhelmstr. 27, Bonn

Tel.: 0228-635524

 

Bund der Freien Waldorfschulen

Kirchliche Beratungsstellen (konfessionsunabhängig beratend)

1. Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Jugend-, Ehe- und Lebensfragen
(Wohnsitz Bonn oder gesamter Rhein-Siegkreis)

Adenauerallee 37, 53113 Bonn

Tel.: 0228-6880150

mo, mi, fr: 8 Uhr–13 Uhr, di und do: 8 Uhr–16 Uhr

Email: beratungsstelle-bonn@ekir.de

 

2. Caritas Beratungsstelle Familien- und Erziehungsberatungsstelle

für Eltern, Schüler:innen, Fachkräfte, die ihren Wohnsitz in Bonn oder im Rhein-Sieg-Kreis haben

Hans-Iwand-Str. 7, 53113 Bonn

Tel.: 0228-223088

mo-fr: 8.30 Uhr-13 Uhr, mo-do: 14-17 Uhr, fr: 14-15.30 Uhr

Email: erziehungsberatung@caritas-bonn.de

 

3. Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

(Einzelberatung ab 18 Jahren; wenn Schüler:innen, dann mit Erziehungsberechtigten; Schwerpunkte: Patchwork, Partnerschaft, „Sorgen“ um das Kind)

Gerhard-von-Are-Str. 8, 53111 Bonn

Tel.: 0228-630455

mo–fr: 8.30 Uhr–12 Uhr, mo und di: 13 Uhr-16 Uhr

https://koeln.efl-beratung.de

 

Für Schüler:innen aus dem Kreis Ahrweiler

1. Jugendamt Ahrweiler

Wilhelmstr. 74, 53474 Ahrweiler

Tel.: 02641-975 -100 oder 975-0

mo–mi: 8:30 Uhr bis 12 Uhr; 14 Uhr bis 16 Uhr, do: 8:30 Uhr bis 18 Uhr, fr: 8:30 Uhr bis 12 Uhr

Email: info@kreis-ahrweiler.de

 

2. Kinderschutzbund Ahrweiler

Neuenahrer Straße 11, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler,

Tel.: 02641-79798

Email: info@kinderschutzbund-ahrweiler.de

 

3. Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier

Altenbaustraße 2, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Tel.: 02641-3222

Email: sekretariat.lb.ahrweiler@bistum-trier.de