Was mache ich, wenn mein Kind krank ist?
- Regelung zu Fehlstunden und versäumten Klassenarbeiten -
Aufgrund der gesetzlich geregelten Schulpflicht müssen alle versäumten Schulstunden grundsätzlich entschuldigt werden vgl. § 43, Absatz 2 (SchulG NRW).
Kann der Unterricht krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen nicht besucht werden, so benachrichtigen die erziehungsberechtigten Eltern oder der volljährige Schüler/die volljährige Schülerin die Schule unter Angabe des Grundes (keine Diagnose) und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung am ersten Tag der Erkrankung morgens vor dem Unterricht.
Gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Schule außerdem unverzüglich über ansteckende Krankheiten in Kenntnis zu setzen. Neben schwerwiegenden Infektionskrankheiten gehören auch Kopflausbefälle zu den meldepflichtigen Erkrankungen.
Eine telefonische Abmeldung Ihres erkrankten Kindes über das Schulbüro ist möglich. Sollte Ihr Anruf nicht persönlich entgegen genommen werden, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Alternativ nutzen Sie bitte gerne für die Meldung entweder
Dafür können Sie gerne das Formular Krankmeldung verwenden.
Werden in der Oberstufe (ab Klasse 9) Klausuren versäumt, so ist außer der üblichen Krankmeldung auch die betroffene Fachlehrkraft zu informieren. Die Schule behält sich vor, in Einzelfällen ein ärztliches Attest zu verlangen.
Ab der Jahrgangsstufe 12 ist das Formular „Entschuldigung nach Fehlzeit“ zur Dokumentation der versäumten Fachstunden zu verwenden.
Die Schüler:innen sind verpflichtet, versäumte Klassenarbeiten beim nächstmöglichen Nachschreibtermin nachzuholen. Diese Termine, die einmal im Monat am Samstagvormittag stattfinden, werden regelmäßig im Wochenboten veröffentlicht.
Bitte das Formular ausfüllen, E-Mail an krankmeldung@fws-bonn.de senden oder anrufen.