Annelies Ketelaars, Supervisorin
Wir üben gegenseitigen Respekt und faires und friedliches Verhalten gegenüber anderen Personen aus. Dadurch wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern gepflegt. Kooperation im Sinne des Wohles der Schulgemeinschaft, insbesondere der Schüler:innen, ist unser Anliegen, unabhängig von persönlichen Gefühlen, von religiösen und ethischen Weltanschauungen, Geschlecht, Alter, Hautfarbe und sexueller Orientierung. Bei Bedrohung oder Angst oder anderen Vorkommnissen, die ein Kind, eine:n Jugendliche:n oder eine:n Erwachsene:n verunsichern oder Fragen aufwerfen, steht die Vertrauensstelle der Schule bereit.
Wie jede Schule müssen auch wir damit rechnen, einem dramatischen Ereignis ausgesetzt zu sein und sollten möglichst gut vorbereitet sein.
1. Überblick gewinnen – Ruhe bewahren
2. Hilfe leisten
3. Helfer organisieren, je nach Bedarf
4. Aufarbeiten/Nachsorge
5. Presse/Medien
6. Dokumentation
Wichtig ist, sofort oder zeitnah Aufzeichnungen zu machen:
7. Rehabilitationsverfahren nach ausgeräumten Verdacht
Kooperation mit Fachleuten
Im Verdachtsfall sind so genannte „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ (InsoFa), Fachleute, wie sie in spezialisierten Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt zu finden sind, bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum Vorgehen einzubeziehen. Diese sind über die angegebenen Beratungsstellen und auch über den Kinderschutzfachdienst kurzfristig abrufbar. So können Fehlentscheidungen und ein Vorgehen, das den Ruf der Einrichtung über das Kindeswohl stellt, verhindert werden. Damit die Kooperation im Beratungsfall reibungslos funktioniert, wird der Kontakt unabhängig von einem konkreten Anlass gesucht und gepflegt.
Schritte immer protokollieren
Ablauf-Diagramm Prozess Verdachtsfall sexueller Übergriff durch Mitarbeitende
Organigramm Sondergremium Verdachtsfall sexueller Übergriff durch Mitarbeitende
Aktuell in Bearbeitung:
Jede:r Schüler:in hat das Recht, ungestört und angstfrei zu lernen und am Schulleben teilzuhaben und diese mitzugestalten. Alle Lehrenden und Mitarbeitenden haben das Recht, ungestört und in Ruhe ihren Aufgaben in Unterricht und Gestaltung des Schullebens wahrzunehmen.
Ein verbindlicher, allen bekannter und vertrauter, fachlich reflektierter und transparenter Umgang mit Nähe und Distanz gegenüber Kolleg:innen, Kindern, Jugendlichen und Eltern ist die stabile Basis für ein gewaltfreies und friedliches Umfeld und den achtsamen und respektvollen Umgang aller Beteiligten unter- und miteinander.
Ein Verhaltenskodex dient allen Mitgliedern einer Gemeinschaft als verbindlicher Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Mädchen und Jungen sowie mit queeren Kindern und Jugendlichen. Er formuliert Regelungen für Situationen, die für Gewalt leicht ausgenutzt werden können. Der Verhaltenskodex ist ein wichtiger Baustein im Schutzkonzept einer Einrichtung und hilft Bildungseinrichtungen, Umgangsformen zu verabreden und verbindlich zu vereinbaren, an die sich alle halten und auf die sich jeder jederzeit im Zweifelsfall berufen kann.
Die Regeln und Gebote zielen auch auf den Schutz vor jeglichem grenzverletzenden Verhalten ab und schützen zugleich die Mitarbeiter:innen vor falschem Verdacht.
Der Verhaltenskodex wird von allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft verinnerlicht und vorbildlich gelebt und eingehalten.
1) Schule als Beziehungsraum
Gute pädagogische Beziehungen zwischen Mitarbeiter:innen und Kindern und Jugendlichen bilden die Grundlage für Leben und Lernen innerhalb der Schulgemeinschaft. Ziel ist es, die wechselseitige Achtung und Würde aller Mitglieder der Schule zu stärken. Dazu orientieren sich die Mitarbeiter:innen an folgenden Leitlinien:
Was ethisch begründet ist:
Was ethisch unzulässig ist:
2) Bereich Kommunikation
Überall wo wir auf andere Menschen treffen, findet Kommunikation statt, bewusst, unbewusst und oft auch intuitiv. Sich so zu verständigen, dass ein Gespräch für alle Beteiligten entwicklungsfördernd wirkt, wollen wir an unserer Schule veranlagen, üben und lernen. Folgende Punkte sind uns wichtig:
3) Sensibilisierung
Es ist von Bedeutung, dass wir mit all diesen Themen verantwortungsvoll und sensibel umgehen, sodass keine Grenzüberschreitung stattfindet bzw. durch Nicht-Einschreiten zugelassen wird. Neben der Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen gegenüber diesen Themen, muss auch dafür gesorgt werden, die Kinder und Jugendliche untereinander zu stärken und ebenfalls für Grenzüberschreitungen zu sensibilisieren. Dies erfordert einen offenen, altersgerechten Umgang mit dem Thema Grenzüberschreitung und ein funktionstüchtiges Beschwerdewesen.
Neben den vielfältigen Situationen und Bereichen, in denen es aufgrund der individuellen Situation darauf ankommt, wie mit ihr umgegangen wird, gibt es doch auch einige Bereiche, in denen wir klare Regelungen vereinbaren, auf die sich alle Beteiligten berufen können.
Diese werden im Folgenden geschildert.
4) Verbindliche Regeln für den Bereich körperliche Nähe
In Bildungs- und Erziehungseinrichtungen ist es im Alltag eine andauernde Herausforderung, das richtige Gleichgewicht zwischen Nähe und Distanz zu finden. Die Beziehung zu Kindern und Jugendlichen muss dabei durch eine professionelle Distanz geprägt sein, die aber auch nicht „kalt“ ist. In Situationen, in denen Kinder und Jugendliche Trost oder Nähe suchen, muss deshalb mit besonderer Wachsamkeit gehandelt werden. Der pädagogische Alltag muss geprägt sein von dem Bewusstsein für die Grenzen und Bedürfnisse des anderen, die nicht nur alters- und persönlichkeitsabhängig, sondern auch situations- und tagesabhängig sein können. Dieses erfordert ein verantwortliches Handeln und ein feines Gespür dafür, Grenzen zu beachten und zu entwickeln.
Zu unserer grundsätzlichen, von Achtsamkeit und Respekt geprägten Haltung untereinander gehört, dass sich Mitarbeiter:innen den Kindern und Jugendlichen gegenüber immer so nähern, dass diese darauf vorbereitet sind. Hilfestellungen sollen ein Angebot sein, keine Verpflichtung, die zwangsläufig angenommen werden muss. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen in Freiheit dazu erziehen, „nein“ sagen zu können und zu dürfen und ihnen vorleben, Grenzen zu achten.
An folgende Verhaltensregeln halten sich alle Mitarbeiter:innen und Kinder sowie Jugendliche verbindlich:
5) Verbindliche Regelungen für Klassenfahrten, Ausflüge etc.
(Ausnahmen müssen von Eltern und Schulleitung genehmigt werden.)
6) Sonstige verbindliche Regeln
Bei Kenntnisnahme von Überschreitungen der genannten Richtlinien, bei Unsicherheiten in Bezug auf dieselben oder bei Beschwerden soll der Schutzkreis kontaktiert werden.
Die Partizipation von Schüler:innen unserer Schule ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts. Sie sollen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Das stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle zu den Erwachsenen. Auch für die Eltern und Erziehungsberechtigten bestehen durch die EVV Mitbestimmungsstrukturen. Dies fördert das Interesse an unserer Schule und ihren Aktivitäten. Für alle Beteiligten bedeutet die Mitwirkung am Schutzkonzept gleichzeitig auch eine grundsätzliche Sensibilisierung für die Thematik und weist auf die Notwendigkeit von (Selbst-) Verantwortung hin. Darüberhinaus werden durch notwendige Kommunikation untereinander genau die Aspekte (z.B. Respekt, gewaltfreie Kommunikation...) geübt und gelebt, die wir in unserem Leitbild und zukünftigen Code of Conduct vertreten möchten. Partizipation fördert die Bereitschaft, ein Schutzkonzept zu unterstützen und dazu beizutragen.
Der Schutzkreis besteht aus Eltern und Lehrer:innen der Schule, die EV und SV sind an der Konzeptionierung und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes beteiligt.
Das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen soll im Alltag der unserer Schule thematisiert und von Kindern und Jugendlichen tatsächlich erlebt werden. Weil die Verantwortung für den Schutz vor Übergriffen bei den Erwachsenen liegt, benötigen auch die Erziehungsberechtigten Anregungen, wie sie selbst im alltäglichen Umgang mit ihren Kindern zu deren Schutz beitragen können.
Wir bieten in diesem Feld:
Mitarbeiter:innen-Verantwortung
Wirksamer Kinderschutz beginnt mit der geschulten Personal-Verantwortung. Ein aktiver Austausch zum Thema Gewaltprävention und die Verpflichtung, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, bilden unsere wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit. In Konferenzen und Mitarbeiter:innengesprächen wird den Verantwortlichen Raum für Austausch, Fragen und Anregungen gegeben.
Fortbildungen
Das realistische Ziel unserer Fortbildung ist es, Beschäftigte in ihrer Rolle als Schützende zu stärken und für problematische Verhaltensweisen zu sensibilisieren. Dies steigert die Motivation aller Beschäftigten, die Entwicklung unseres Schutzkonzeptes mitzutragen.
Kinderbesprechung Fallberatung (L-Konferenz)
Wir planen in diesem Feld:
Schutzkreis
Fachdienst Kinderschutz
0228 - 77 55 25
Jugendhilfebereitschaft
0228 - 77 55 22
(Wochenende,
nachts)
Kinderschutzbund BN
0228 - 76 60 4 - 0
0228 - 76 60 4 - 16
1. Schutzbeauftragte der Schule: Herr Bothe (L)
2. Schutzberatung schulseitig: Herr Bothe (L)
3. Schutzberatung elternseitig: Frau Bous (E), Frau Dzubiel (E)
4. Konzeptarbeit: Frau Bous (E), Herr Müller (E)
5. Fortbildung: Frau Dzubiel (E)
6. Schulsozialarbeit Stadt Bonn: Frau Wittmann, Herr Walker
1. Fachdienst Kinderschutz
Oppelner Str. 130, 53119 Bonn
Tel.: 0228-775518 (Fachdienstleitung Herr Aufdermauer), 0228-775525 (Anwesenheitsdienst)
mo-do: 8 Uhr-16 Uhr, fr 8 Uhr-13 Uhr > außerhalb dieser Zeiten, in dringenden Fällen:
Jugendhilfebereitschaft: 0228-775522
Email: kinderschutz@bonn.de
2. Erziehungs- und Familienberatung (für Schüler:innen und Eltern mit Wohnsitz in Bonn)
Oppelner Str. 130, 53119 Bonn
Tel.: 0228-774562
mo: 8 Uhr-9 Uhr und 13 Uhr-16 Uhr, di–do: 8 Uhr–12 Uhr, 13–16 Uhr, fr: 8 Uhr-13 Uhr
Email: psychologische.beratungsstelle@bonn.de
3. Schulpsychologische Beratung (für alle Fragen, die vor allem schulisch sind, und v.a. auch für die Lehrer:innen)
Oppelner Str. 130, 53119 Bonn
Tel.: 0228-774563
mo-mi: 7.30 Uhr–12.30 Uhr; 13.30 Uhr–16.00 Uhr, do: 7.30 Uhr–9.00 Uhr; 13.30 Uhr–16.00 Uhr, fr: 7.30 Uhr–13.00 Uhr
Email: schulpsychologie@bonn.de
1. zuständig für Meckenheim, Wachtberg, Swisttal, Rheinbach (Wohnort Schüler:in)
Familien- und Erziehungsberatungsstelle Rheinbach
Aachener Str. 16, 53359 Rheinbach
Tel.: 02226–92785660
mo-do: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, 13.30–16.30 Uhr, fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr
Email: fb.rheinbach@rhein-sieg-kreis.de
2. zuständig für Bornheim und Alfter (Wohnort Schüler:in)
Familien- und Erziehungsberatungsstelle Bornheim
Brunnenallee 31, Bornheim
Tel.: 02222-9279800
mo–fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, mo, mi, do: 13.30 Uhr–16.30 Uhr
Email: fb.bornheim@rhein-sieg-kreis.de
3. zuständig (neben Schüler:innen/Eltern) auch für Lehrer:innen, deren Schüler:innen in Alfter/Bornheim wohnen
Schulpsychologische Beratungsstelle
Brunnenallee 31, Bornheim
Tel.: 02222-9279800
mo–fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, mo, mi, do: 13.30 Uhr–16.30 Uhr
Email: schulpsychologische.beratungsstelle@rhein-sieg-kreis.de
4. zuständig für Siegburg, Troisdorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid (Wohnort Schüler:in)
Familien- und Erziehungsberatungsstelle Siegburg
Mühlenstraße 49, 53721 Siegburg
Tel.: 02241-132710
mo–do: 08:30 Uhr–12:30 Uhr, 13:15 Uhr–16:30 Uhr, fr: 08:30 Uhr–12:30 Uhr
Email: fb.siegburg@rhein-sieg-kreis.de
Angela Schaaf
Telefon 0228-76604-16
Mobil 0175-3892996
Eifelstraße 7, 53119 Bonn
Fax 0228-76604-10
Email: kinderschutz@bonn.de
Beratung und psychische Gesundheit
Wilhelmstr. 27, Bonn
Tel.: 0228-635524
1. Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Jugend-, Ehe- und Lebensfragen
(Wohnsitz Bonn oder gesamter Rhein-Siegkreis)
Adenauerallee 37, 53113 Bonn
Tel.: 0228-6880150
mo, mi, fr: 8 Uhr–13 Uhr, di und do: 8 Uhr–16 Uhr
Email: beratungsstelle-bonn@ekir.de
2. Caritas Beratungsstelle Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Eltern, Schüler:innen, Fachkräfte, die ihren Wohnsitz in Bonn oder im Rhein-Sieg-Kreis haben
Hans-Iwand-Str. 7, 53113 Bonn
Tel.: 0228-223088
mo-fr: 8.30 Uhr-13 Uhr, mo-do: 14-17 Uhr, fr: 14-15.30 Uhr
Email: erziehungsberatung@caritas-bonn.de
3. Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
(Einzelberatung ab 18 Jahren; wenn Schüler:innen, dann mit Erziehungsberechtigten; Schwerpunkte: Patchwork, Partnerschaft, „Sorgen“ um das Kind)
Gerhard-von-Are-Str. 8, 53111 Bonn
Tel.: 0228-630455
mo–fr: 8.30 Uhr–12 Uhr, mo und di: 13 Uhr-16 Uhr
1. Jugendamt Ahrweiler
Wilhelmstr. 74, 53474 Ahrweiler
Tel.: 02641-975 -100 oder 975-0
mo–mi: 8:30 Uhr bis 12 Uhr; 14 Uhr bis 16 Uhr, do: 8:30 Uhr bis 18 Uhr, fr: 8:30 Uhr bis 12 Uhr
Email: info@kreis-ahrweiler.de
2. Kinderschutzbund Ahrweiler
Neuenahrer Straße 11, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Tel.: 02641-79798
Email: info@kinderschutzbund-ahrweiler.de
3. Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier
Altenbaustraße 2, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel.: 02641-3222
Email: sekretariat.lb.ahrweiler@bistum-trier.de