Schutzkreis

 

Schutzkonzept

  • Gewalt zeigt an, was vorher nicht geklärt wurde.
  • Es gibt kein sinnloses Verhalten, auch wenn man es zunächst nicht versteht.

Annelies Ketelaars, Supervisorin

 

 

Leitbild

Wir üben gegenseitigen Respekt und faires und friedliches Verhalten gegenüber anderen Personen aus. Dadurch wird eine vertrauensvolle Zusam­menarbeit zwischen Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern gepflegt. Kooperation im Sinne des Wohles der Schulgemeinschaft, insbesondere der Schüler:innen, ist unser Anliegen, unab­hängig von persönlichen Gefühlen, von religiösen und ethischen Weltan­schauungen, Geschlecht, Alter, Haut­farbe und sexueller Orientierung. Bei Bedrohung oder Angst oder anderen Vorkommnissen, die ein Kind, eine:n Jugendliche:n oder eine:n Erwachsene:n verunsichern oder Fragen aufwerfen, steht die Vertrauensstelle der Schule bereit.

 

Interventionsplan

Wie jede Schule müssen auch wir damit rechnen, einem dramatischen Ereignis ausgesetzt zu sein und sollten möglichst gut vorbereitet sein.

Verhalten in der Akut-situation

1. Überblick gewinnen – Ruhe bewahren

  • Was ist passiert?
  • Wo ist es geschehen?
  • Wer ist in Gefahr?
  • Wer ist verletzt? – Welche Verletzungen?
  • Wer/wie viele Aggressoren gibt es?

2. Hilfe leisten

  • Ruhe bewahren und einer Panik entgegenwirken
  • Betroffene und gefährdete Personen aus dem Gefahrenbereich bringen
    (Schulauschluss 3 Tage laut BASS unmittelbar möglich)
  • Akute Gefahr vermindern, evtl. erste Hilfe leisten
  • Sich um Verletzte kümmern, bis fachliche Hilfe vor Ort ist

3. Helfer organisieren, je nach Bedarf

  • Meldung an Fachdienst Kinderschutzstelle der Stadt Bonn, Herr Aufdermauer
  • Schulleitung verständigen: sl@fws-bonn.de, 0228-6680714
  • Feuerwehr 112
  • Polizei 110, Bezirksdienstbeamter der Polizei BD HK Hartmann/Spoden 0228-660095
  • Benachrichtigung der Eltern von betroffenen Schüler:innen durch qualifizierte Personen
  • Weitere Anlaufstellen: siehe unten

4. Aufarbeiten/Nachsorge

  • Internes Krisenteam einberufen
  • Dokumentation erstellen (als PDF; oder ähnlich auch online abrufbar machen)

5. Presse/Medien

  • Im Ernstfall: Innerhalb kürzester Zeit Aufbau einer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur
  • Klare, unmissverständliche Information. Selbst bei komplexen Sachverhalten präzise und nachvollziehbare Darstellungen oder Erklärungen
  • Fachausdrücke oder technische Definitionen müssen erläutert und interpretiert werden. Bewusste Verwendung von einfachen, griffigen und plakativen Erklärungsmodellen
  • Im Notfallplan ist eine Person zum:r Pressesprecher:in benannt worden.
    Für die Presseerklärung sind die W-Fragen hilfreich: „Was? Wer? Wo? Wann? Wie? Warum?“

6. Dokumentation

 

Wichtig ist, sofort oder zeitnah Aufzeichnungen zu machen:

  • Örtlichkeit
  • Datum, Uhrzeit
  • Anlass beschreiben, der eine Gewalthandlung bewirkte
  • Beschreibung der Situation
  • Name des Opfers, der ggf. Zeugen (für ggf. strafrechtliche Auseinandersetzungen)
  • Name der oder des Verdächtigen (für ggf. strafrechtliche Auseinandersetzungen)
  • Art der Gewaltaktion
  • Ggf. wortgetreue Zitate
  • Faktensammlung
  • Bereits getroffene Maßnahmen

7. Rehabilitationsverfahren nach ausgeräumten Verdacht

  • Zuständig: Frau Mandt, Herr Suchier

Verhalten in Verdachtssituationen

Kooperation mit Fachleuten

Im Verdachtsfall sind so genannte „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ (InsoFa), Fachleute, wie sie in spezialisierten Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt zu finden sind, bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum Vorgehen einzubeziehen. Diese sind über die angegebenen Beratungsstellen und auch über den Kinderschutzfachdienst kurzfristig abrufbar. So können Fehlentscheidungen und ein Vorgehen, das den Ruf der Einrichtung über das Kindeswohl stellt, verhindert werden. Damit die Kooperation im Beratungsfall reibungslos funktioniert, wird der Kontakt unabhängig von einem konkreten Anlass gesucht und gepflegt.

 

Schritte immer protokollieren

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Dokumentationsbogen bei KWG-Verdacht.pdf
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Aktuell in Bearbeitung:

Verhaltenskodex / Code of Conduct

Ein Verhaltenskodex dient Mitarbeitenden als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Mädchen und Jungen bzw. Jugendlichen und formuliert Regelungen für Situationen, die für Gewalt leicht ausgenutzt werden können. Die Regeln und Verbote zielen auf den Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt und schützen zugleich die Mitarbeiter*innen vor falschem Verdacht. Der Verhaltenskodex wird daher nicht von der Schulleitung vorgegeben, sondern unter Beteiligung der Mitarbeitenden und aller Vertreter*innen unserer Gemeinschaft entwickelt.

 

Ein verbindlicher, fachlich reflektierter und transparenter Umgang mit Nähe und Distanz gegenüber Kollegen und Kolleginnen, Eltern, Kindern und Jugendlichen ist die Grundlage für ein friedliches Umfeld und den respektvollen Umgang aller Beteiligten.

 

Der Code of Conduct ist ein wichtiger Baustein im Schutzkonzept unserer Schule und hilft Verabredungen zu finden, an die sich alle halten und im Zweifelsfalle berufen können.

„Halt, das darfst Du nicht, das haben wir so nicht vereinbart!“ kann es dann heißen.

 

Vorschlag des Lehrer:innenkollegiums:

Verhaltensregeln der Freien Waldorfschule Bonn:

Jede:r Schüler:in hat das Recht, ungestört und angstfrei zu lernen und am Schulleben teilzuhaben und diese mitzugestalten. Alle Lehrenden und Mitarbeitenden haben das Recht, ungestört und in Ruhe ihren Aufgaben in Unterricht und Gestaltung des Schullebens wahrzunehmen.

  • Wir dürfen unsere Grenzen klar formulieren, sie werden geachtet.
  • Wir verhalten uns fair und rücksichtsvoll. Dies gilt auch für den Schulweg.
  • Geschieht dies nicht, kann ich mir bei jedem Erwachsenen Hilfe holen.
  • Bei uns dürfen die Klassenzimmertüren offenstehen, wir müssen dann halt leise sein.
  • Fehlerfreundlichkeit aller Lehrer:innen und Schüler:innen

Vorschläge von SV und EV sind geplant und sollen mit dem Kollegiumsvorschlag im Schuljahr 2023/2024 zusammengeführt werden.

 

Partizipation

Verabschiedung des Schutzkonzeptes für MV Juni 2024 geplant

Die Partizipation von Schüler:innen unserer Schule ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts. Sie sollen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Das stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle zu den Erwachsenen. Auch für die Eltern und Erziehungsberechtigten bestehen durch die EVV Mitbestimmungsstrukturen. Dies fördert das Interesse an unserer Schule und ihren Aktivitäten. Für alle Beteiligten bedeutet die Mitwirkung am Schutzkonzept gleichzeitig auch eine grundsätzliche Sensibilisierung für die Thematik und weist auf die Notwendigkeit von (Selbst-) Verantwortung hin. Darüberhinaus werden durch notwendige Kommunikation untereinander genau die Aspekte (z.B. Respekt, gewaltfreie Kommunikation,...) geübt und gelebt, die wir in unserem Leitbild und zukünftigen Code of Conduct vertreten möchten.

Partizipation fördert die Bereitschaft, ein Schutzkonzept zu unterstützen und dazu beizutragen.

 

Vorhandene Partizipation:

  • Schutzkonzeptentwicklung durch Frau Bous und Frau Schmiedl in Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden, EV und SV

Für die Ergänzung des „Code of Conduct“ ist in Arbeit:

  • Klassenweise Beteiligung zu den Verhaltensrichtlinien
    (Bedarf der SuS gegenüber SuS gegenüber Koll, gegenüber Erziehungberechtigten, gegenüber Mitarbeitenden)
  • altersgerechte Mitbestimmung und Einbindung
  • Vorstellen des Konzeptes in der SV

Für die Entwicklung niedrigschwelliger Hilfe- und Beratungsangebote ist geplant:

  • Vertrauensschüler:innen entsprechend fortgebildet
  • Vertrauenselternteil Frau Bous

Präventionsangebote

Das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen soll im Alltag der unserer Schule thematisiert und von Kindern und Jugendlichen tatsächlich erlebt werden. Weil die Verantwortung für den Schutz vor Übergriffen bei den Erwachsenen liegt, benötigen auch die Erziehungsberechtigten Anregungen, wie sie selbst im alltäglichen Umgang mit ihren Kindern zu deren Schutz beitragen können.

 

Wir bieten in diesem Feld:

  • Mitarbeiter:innen-Verantwortung

    Wirksamer Kinderschutz beginnt mit der geschulten Personal-Verantwortung. Ein aktiver Austausch zum Thema Gewaltprävention und die Verpflichtung, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, bilden unsere wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit. In Konferenzen und Mitarbeiter*innengesprächen wird den Verantwortlichen Raum für Austausch, Fragen und Anregungen gegeben.

  • Fortbildungen

    Das realistische Ziel unserer Fortbildung ist es, Beschäftigte in ihrer Rolle als Schützende zu stärken und für problematische Verhaltensweisen zu sensibilisieren. Dies steigert die Motivation aller Beschäftigten, die Entwicklung unseres Schutzkonzeptes mitzutragen.

  • Kinderbesprechung Fallberatung (L-Konferenz)

  • Elternabende mit Themen der Menschenkunde, Entwicklung der Kinder (Klassenlehrer:in)
  • Patenschaften: 8. Klässler für 1. Klässler
  • Vertrauenskreis: Lehrer:innen: Frau Mandt, Herr Suchier; Eltern: Tina Müller (Kl. 8), Christine Dzubiel (Kl. 12)
  • AmSel Achtsamkeits- und mitgefühlbasierte Suchtprävention in der Schule
  • Beziehungs- und Fortpflanzungskunde-Epoche zu Beginn der Pubertät (Klassenlehrer:in/Biolehrer:in)
    offener Elternabend alle 2 bis 3 Jahre/Interne Fortbildung Klassenlehrer:in
  • Mädchen- und Jungensprechstunden ab Klasse 5 (Klassenlehrer:in)
  • Vertrauenslehrer:in Frau Loosen, Herr Shnir
  • Schulsozialarbeit Stadt Bonn: Frau Wittmann, Herr Walker

Wir planen in diesem Feld:

  • Fortbildungen für alle Kolleg:innen zum Thema Gewaltprävention, Kollegiumsfortbildung zum Thema “Gewalt/Gewalt im Internet“ ist für das nächste Halbjahr 2023 geplant
  • Nutzung des Konfliktbewältigungsleitfadens für Erwachsene (Frau Röntgen)
  • Kommunikationstrainings für eine gleichberechtigte, demokratische Gesprächsführung (Herr Konrad)
  • Medienscout zum Thema: Mediensicherheit, Cybermobbing
  • Vertrauensschüler:innen entsprechend geschult
  • Sozialresilenz-Workshop Oberstufentage
  • Konfliktbewältigungsleitfaden SuS
  • Risikobewertung des Schulgeländes über Fragebögen
  • Erweiterung der Arbeitsgruppe/Team Schutzkonzept

Ansprechstellen

Notfall und dringende Fälle

Fachdienst Kinderschutz
0228 - 77 55 25

Jugendhilfebereitschaft
0228 - 77 55 22
(Wochenende,
nachts)


Beratung in der FWS Bonn:

1. Schutzbeauftragte der Schule: Frau Schmiedl
2. Mitarbeiter:innen Schutzkreis: Frau Janke, Herr Schild, Frau Schmiedl
3. Schutzberatung elternseitig: Frau Bous
4. Schulsozialarbeit Stadt Bonn: Frau Wittmann, Herr Walker

 

Beratungsstellen der Stadt Bonn:

1. Fachdienst Kinderschutz

Oppelner Str. 130, 53119 Bonn

Tel.: 0228-775518 (Fachdienstleitung Herr Aufdermauer), 0228-775525 (Anwesenheitsdienst)

mo-do: 8 Uhr-16 Uhr, fr 8 Uhr-13 Uhr > außerhalb dieser Zeiten, in dringenden Fällen:

Jugendhilfebereitschaft: 0228-775522

Email: kinderschutz@bonn.de

 

2. Erziehungs- und Familienberatung (für Schüler:innen und Eltern mit Wohnsitz in Bonn)

Oppelner Str. 130, 53119 Bonn

Tel.: 0228-774562

mo: 8 Uhr-9 Uhr und 13 Uhr-16 Uhr, di–do: 8 Uhr–12 Uhr, 13–16 Uhr, fr: 8 Uhr-13 Uhr

Email: psychologische.beratungsstelle@bonn.de

 

3. Schulpsychologische Beratung (für alle Fragen, die vor allem schulisch sind, und v.a. auch für die Lehrer:innen)

Oppelner Str. 130, 53119 Bonn

Tel.: 0228-774563

mo-mi: 7.30 Uhr–12.30 Uhr; 13.30 Uhr–16.00 Uhr, do: 7.30 Uhr–9.00 Uhr; 13.30 Uhr–16.00 Uhr, fr: 7.30 Uhr–13.00 Uhr

Email: schulpsychologie@bonn.de

 

Beratungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises (wohnortabhängig):

1. zuständig für Meckenheim, Wachtberg, Swisttal, Rheinbach (Wohnort Schüler:in)

Familien- und Erziehungsberatungsstelle Rheinbach

Aachener Str. 16, 53359 Rheinbach

Tel.: 02226–92785660

mo-do: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, 13.30–16.30 Uhr, fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr

Email: fb.rheinbach@rhein-sieg-kreis.de

 

2. zuständig für Bornheim und Alfter (Wohnort Schüler:in)

Familien- und Erziehungsberatungsstelle Bornheim

Brunnenallee 31, Bornheim

Tel.: 02222-9279800

mo–fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, mo, mi, do: 13.30 Uhr–16.30 Uhr

Email: fb.bornheim@rhein-sieg-kreis.de

 

3. zuständig (neben Schüler:innen/Eltern) auch für Lehrer:innen, deren Schüler:innen in Alfter/Bornheim wohnen

Schulpsychologische Beratungsstelle

Brunnenallee 31, Bornheim

Tel.: 02222-9279800

mo–fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, mo, mi, do: 13.30 Uhr–16.30 Uhr

Email: schulpsychologische.beratungsstelle@rhein-sieg-kreis.de

 

4. zuständig für Siegburg, Troisdorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid (Wohnort Schüler:in)

Familien- und Erziehungsberatungsstelle Siegburg

Mühlenstraße 49, 53721 Siegburg

Tel.: 02241-132710

mo–do: 08:30 Uhr–12:30 Uhr, 13:15 Uhr–16:30 Uhr, fr: 08:30 Uhr–12:30 Uhr

Email: fb.siegburg@rhein-sieg-kreis.de

 

Der Kinderschutzbund Bonn

Eifelstr. 7, 53319 Bonn

Tel.: 0228-76604-0

mo-fr: 8 Uhr-16 Uhr

Email: info@kinderschutzbund-bonn.de

 

Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt

Beratung und psychische Gesundheit

Wilhelmstr. 27, Bonn

Tel.: 0228-635524

 

Bund der Freien Waldorfschulen

Kirchliche Beratungsstellen (konfessionsunabhängig beratend)

1. Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Jugend-, Ehe- und Lebensfragen
(Wohnsitz Bonn oder gesamter Rhein-Siegkreis)

Adenauerallee 37, 53113 Bonn

Tel.: 0228-6880150

mo, mi, fr: 8 Uhr–13 Uhr, di und do: 8 Uhr–16 Uhr

Email: beratungsstelle-bonn@ekir.de

 

2. Caritas Beratungsstelle Familien- und Erziehungsberatungsstelle

für Eltern, Schüler:innen, Fachkräfte, die ihren Wohnsitz in Bonn oder im Rhein-Sieg-Kreis haben

Hans-Iwand-Str. 7, 53113 Bonn

Tel.: 0228-223088

mo-fr: 8.30 Uhr-13 Uhr, mo-do: 14-17 Uhr, fr: 14-15.30 Uhr

Email: erziehungsberatung@caritas-bonn.de

 

3. Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

(Einzelberatung ab 18 Jahren; wenn Schüler:innen, dann mit Erziehungsberechtigten; Schwerpunkte: Patchwork, Partnerschaft, „Sorgen“ um das Kind)

Gerhard-von-Are-Str. 8, 53111 Bonn

Tel.: 0228-630455

mo–fr: 8.30 Uhr–12 Uhr, mo und di: 13 Uhr-16 Uhr

https://koeln.efl-beratung.de

 

Für Schüler:innen aus dem Kreis Ahrweiler

1. Jugendamt Ahrweiler

Wilhelmstr. 74, 53474 Ahrweiler

Tel.: 02641-975 -100 oder 975-0

mo–mi: 8:30 Uhr bis 12 Uhr; 14 Uhr bis 16 Uhr, do: 8:30 Uhr bis 18 Uhr, fr: 8:30 Uhr bis 12 Uhr

Email: info@kreis-ahrweiler.de

 

2. Kinderschutzbund Ahrweiler

Neuenahrer Straße 11, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler,

Tel.: 02641-79798

Email: info@kinderschutzbund-ahrweiler.de

 

3. Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier

Altenbaustraße 2, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Tel.: 02641-3222

Email: sekretariat.lb.ahrweiler@bistum-trier.de