Annelies Ketelaars, Supervisorin
Wir üben gegenseitigen Respekt und faires und friedliches Verhalten gegenüber anderen Personen aus. Dadurch wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern gepflegt. Kooperation im Sinne des Wohles der Schulgemeinschaft, insbesondere der Schüler:innen, ist unser Anliegen, unabhängig von persönlichen Gefühlen, von religiösen und ethischen Weltanschauungen, Geschlecht, Alter, Hautfarbe und sexueller Orientierung. Bei Bedrohung oder Angst oder anderen Vorkommnissen, die ein Kind, eine:n Jugendliche:n oder eine:n Erwachsene:n verunsichern oder Fragen aufwerfen, steht die Vertrauensstelle der Schule bereit.
Wie jede Schule müssen auch wir damit rechnen, einem dramatischen Ereignis ausgesetzt zu sein und sollten möglichst gut vorbereitet sein.
1. Überblick gewinnen – Ruhe bewahren
2. Hilfe leisten
3. Helfer organisieren, je nach Bedarf
4. Aufarbeiten/Nachsorge
5. Presse/Medien
6. Dokumentation
Wichtig ist, sofort oder zeitnah Aufzeichnungen zu machen:
7. Rehabilitationsverfahren nach ausgeräumten Verdacht
Kooperation mit Fachleuten
Im Verdachtsfall sind so genannte „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ (InsoFa), Fachleute, wie sie in spezialisierten Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt zu finden sind, bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum Vorgehen einzubeziehen. Diese sind über die angegebenen Beratungsstellen und auch über den Kinderschutzfachdienst kurzfristig abrufbar. So können Fehlentscheidungen und ein Vorgehen, das den Ruf der Einrichtung über das Kindeswohl stellt, verhindert werden. Damit die Kooperation im Beratungsfall reibungslos funktioniert, wird der Kontakt unabhängig von einem konkreten Anlass gesucht und gepflegt.
Schritte immer protokollieren
Aktuell in Bearbeitung:
Ein Verhaltenskodex dient Mitarbeitenden als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Mädchen und Jungen bzw. Jugendlichen und formuliert Regelungen für Situationen, die für Gewalt leicht ausgenutzt werden können. Die Regeln und Verbote zielen auf den Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt und schützen zugleich die Mitarbeiter*innen vor falschem Verdacht. Der Verhaltenskodex wird daher nicht von der Schulleitung vorgegeben, sondern unter Beteiligung der Mitarbeitenden und aller Vertreter*innen unserer Gemeinschaft entwickelt.
Ein verbindlicher, fachlich reflektierter und transparenter Umgang mit Nähe und Distanz gegenüber Kollegen und Kolleginnen, Eltern, Kindern und Jugendlichen ist die Grundlage für ein friedliches Umfeld und den respektvollen Umgang aller Beteiligten.
Der Code of Conduct ist ein wichtiger Baustein im Schutzkonzept unserer Schule und hilft Verabredungen zu finden, an die sich alle halten und im Zweifelsfalle berufen können.
„Halt, das darfst Du nicht, das haben wir so nicht vereinbart!“ kann es dann heißen.
Vorschlag des Lehrer:innenkollegiums:
Jede:r Schüler:in hat das Recht, ungestört und angstfrei zu lernen und am Schulleben teilzuhaben und diese mitzugestalten. Alle Lehrenden und Mitarbeitenden haben das Recht, ungestört und in Ruhe ihren Aufgaben in Unterricht und Gestaltung des Schullebens wahrzunehmen.
Vorschläge von SV und EV sind geplant und sollen mit dem Kollegiumsvorschlag im Schuljahr 2023/2024 zusammengeführt werden.
Verabschiedung des Schutzkonzeptes für MV Juni 2024 geplant
Die Partizipation von Schüler:innen unserer Schule ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts. Sie sollen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Das stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle zu den Erwachsenen. Auch für die Eltern und Erziehungsberechtigten bestehen durch die EVV Mitbestimmungsstrukturen. Dies fördert das Interesse an unserer Schule und ihren Aktivitäten. Für alle Beteiligten bedeutet die Mitwirkung am Schutzkonzept gleichzeitig auch eine grundsätzliche Sensibilisierung für die Thematik und weist auf die Notwendigkeit von (Selbst-) Verantwortung hin. Darüberhinaus werden durch notwendige Kommunikation untereinander genau die Aspekte (z.B. Respekt, gewaltfreie Kommunikation,...) geübt und gelebt, die wir in unserem Leitbild und zukünftigen Code of Conduct vertreten möchten.
Partizipation fördert die Bereitschaft, ein Schutzkonzept zu unterstützen und dazu beizutragen.
Vorhandene Partizipation:
Für die Ergänzung des „Code of Conduct“ ist in Arbeit:
Für die Entwicklung niedrigschwelliger Hilfe- und Beratungsangebote ist geplant:
Das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen soll im Alltag der unserer Schule thematisiert und von Kindern und Jugendlichen tatsächlich erlebt werden. Weil die Verantwortung für den Schutz vor Übergriffen bei den Erwachsenen liegt, benötigen auch die Erziehungsberechtigten Anregungen, wie sie selbst im alltäglichen Umgang mit ihren Kindern zu deren Schutz beitragen können.
Wir bieten in diesem Feld:
Mitarbeiter:innen-Verantwortung
Wirksamer Kinderschutz beginnt mit der geschulten Personal-Verantwortung. Ein aktiver Austausch zum Thema Gewaltprävention und die Verpflichtung, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, bilden unsere wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit. In Konferenzen und Mitarbeiter*innengesprächen wird den Verantwortlichen Raum für Austausch, Fragen und Anregungen gegeben.
Fortbildungen
Das realistische Ziel unserer Fortbildung ist es, Beschäftigte in ihrer Rolle als Schützende zu stärken und für problematische Verhaltensweisen zu sensibilisieren. Dies steigert die Motivation aller Beschäftigten, die Entwicklung unseres Schutzkonzeptes mitzutragen.
Kinderbesprechung Fallberatung (L-Konferenz)
Wir planen in diesem Feld:
Schutzkreis
Fachdienst Kinderschutz
0228 - 77 55 25
Jugendhilfebereitschaft
0228 - 77 55 22
(Wochenende,
nachts)
Kinderschutzbund BN
0228 - 76 60 4 - 0
0228 - 76 60 4 - 16
1. Schutzbeauftragte der Schule: Frau Schmiedl
2. Mitarbeiter:innen Schutzkreis: Frau Janke, Herr Schild, Frau
Schmiedl
3. Schutzberatung elternseitig: Frau Bous
4. Schulsozialarbeit Stadt Bonn: Frau Wittmann, Herr Walker
1. Fachdienst Kinderschutz
Oppelner Str. 130, 53119 Bonn
Tel.: 0228-775518 (Fachdienstleitung Herr Aufdermauer), 0228-775525 (Anwesenheitsdienst)
mo-do: 8 Uhr-16 Uhr, fr 8 Uhr-13 Uhr > außerhalb dieser Zeiten, in dringenden Fällen:
Jugendhilfebereitschaft: 0228-775522
Email: kinderschutz@bonn.de
2. Erziehungs- und Familienberatung (für Schüler:innen und Eltern mit Wohnsitz in Bonn)
Oppelner Str. 130, 53119 Bonn
Tel.: 0228-774562
mo: 8 Uhr-9 Uhr und 13 Uhr-16 Uhr, di–do: 8 Uhr–12 Uhr, 13–16 Uhr, fr: 8 Uhr-13 Uhr
Email: psychologische.beratungsstelle@bonn.de
3. Schulpsychologische Beratung (für alle Fragen, die vor allem schulisch sind, und v.a. auch für die Lehrer:innen)
Oppelner Str. 130, 53119 Bonn
Tel.: 0228-774563
mo-mi: 7.30 Uhr–12.30 Uhr; 13.30 Uhr–16.00 Uhr, do: 7.30 Uhr–9.00 Uhr; 13.30 Uhr–16.00 Uhr, fr: 7.30 Uhr–13.00 Uhr
Email: schulpsychologie@bonn.de
1. zuständig für Meckenheim, Wachtberg, Swisttal, Rheinbach (Wohnort Schüler:in)
Familien- und Erziehungsberatungsstelle Rheinbach
Aachener Str. 16, 53359 Rheinbach
Tel.: 02226–92785660
mo-do: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, 13.30–16.30 Uhr, fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr
Email: fb.rheinbach@rhein-sieg-kreis.de
2. zuständig für Bornheim und Alfter (Wohnort Schüler:in)
Familien- und Erziehungsberatungsstelle Bornheim
Brunnenallee 31, Bornheim
Tel.: 02222-9279800
mo–fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, mo, mi, do: 13.30 Uhr–16.30 Uhr
Email: fb.bornheim@rhein-sieg-kreis.de
3. zuständig (neben Schüler:innen/Eltern) auch für Lehrer:innen, deren Schüler:innen in Alfter/Bornheim wohnen
Schulpsychologische Beratungsstelle
Brunnenallee 31, Bornheim
Tel.: 02222-9279800
mo–fr: 8.30 Uhr–12.30 Uhr, mo, mi, do: 13.30 Uhr–16.30 Uhr
Email: schulpsychologische.beratungsstelle@rhein-sieg-kreis.de
4. zuständig für Siegburg, Troisdorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid (Wohnort Schüler:in)
Familien- und Erziehungsberatungsstelle Siegburg
Mühlenstraße 49, 53721 Siegburg
Tel.: 02241-132710
mo–do: 08:30 Uhr–12:30 Uhr, 13:15 Uhr–16:30 Uhr, fr: 08:30 Uhr–12:30 Uhr
Email: fb.siegburg@rhein-sieg-kreis.de
Beratung und psychische Gesundheit
Wilhelmstr. 27, Bonn
Tel.: 0228-635524
1. Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Jugend-, Ehe- und Lebensfragen
(Wohnsitz Bonn oder gesamter Rhein-Siegkreis)
Adenauerallee 37, 53113 Bonn
Tel.: 0228-6880150
mo, mi, fr: 8 Uhr–13 Uhr, di und do: 8 Uhr–16 Uhr
Email: beratungsstelle-bonn@ekir.de
2. Caritas Beratungsstelle Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Eltern, Schüler:innen, Fachkräfte, die ihren Wohnsitz in Bonn oder im Rhein-Sieg-Kreis haben
Hans-Iwand-Str. 7, 53113 Bonn
Tel.: 0228-223088
mo-fr: 8.30 Uhr-13 Uhr, mo-do: 14-17 Uhr, fr: 14-15.30 Uhr
Email: erziehungsberatung@caritas-bonn.de
3. Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
(Einzelberatung ab 18 Jahren; wenn Schüler:innen, dann mit Erziehungsberechtigten; Schwerpunkte: Patchwork, Partnerschaft, „Sorgen“ um das Kind)
Gerhard-von-Are-Str. 8, 53111 Bonn
Tel.: 0228-630455
mo–fr: 8.30 Uhr–12 Uhr, mo und di: 13 Uhr-16 Uhr
1. Jugendamt Ahrweiler
Wilhelmstr. 74, 53474 Ahrweiler
Tel.: 02641-975 -100 oder 975-0
mo–mi: 8:30 Uhr bis 12 Uhr; 14 Uhr bis 16 Uhr, do: 8:30 Uhr bis 18 Uhr, fr: 8:30 Uhr bis 12 Uhr
Email: info@kreis-ahrweiler.de
2. Kinderschutzbund Ahrweiler
Neuenahrer Straße 11, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Tel.: 02641-79798
Email: info@kinderschutzbund-ahrweiler.de
3. Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier
Altenbaustraße 2, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel.: 02641-3222
Email: sekretariat.lb.ahrweiler@bistum-trier.de