1. Meldung eines Vorfalls:
- Im Falle der Benennung einer beschuldigten Person erfolgt sofortige Trennung von Angeschuldigter, (potenziell) Betroffener und Meldendem.
- Der Schutzkreis dokumentiert den Vorfall schriftlich in einem Meldeformular.
2. Einzelgespräche mit (potenziell) Betroffenen:
- Der Schutzkreis führt Einzelgespräche, unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht gegenüber Opfern und Beschuldigten.
3. Entscheidungen des Schutzkreises:
- Überprüfung, ob weitere Personen befragt werden müssen.
- Bestimmung, wer informiert werden muss (Sorgeberechtigte, Lehrer:innen, etc.) unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
- Entscheidung über die weitere Bearbeitung des Falls, möglicherweise Bildung einer Interventionsgruppe.
- Mögliche Übernahme der Fallbearbeitung durch Der Schutzkreis.
4. Empfehlungen und Konsequenzen:
- Der Schutzkreis gibt verbindliche Empfehlungen für Konsequenzen, basierend auf Arbeits- oder Betreuungsrechten.
- Empfehlungen werden nach externer Beratung ausgesprochen.
- Feststellung des Abschlusses des Verfahrens.
5. Rehabilitation bei falschen Anschuldigungen:
- Bei ungerechtfertigten Anschuldigungen wird die Rehabilitation der beschuldigten Person priorisiert.
- Entwicklung und Umsetzung angemessener Wege zur Wiedergutmachung gemeinsam mit der betroffenen Person.
6. Datenschutz und Dokumentation:
- Einhaltung der Datenschutzrichtlinie der Schule.
- Vernichtung der Dokumentation nach Abschluss des Falls.
- Übernahme arbeitsrechtlich relevanter Informationen in die Personalakten.
7. Sanktionen durch den Träger:
- Mündliche und/oder schriftliche Entschuldigung einer Täterin beim Opfer:
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- Die beschuldigte Person wird aufgefordert, sich beim Opfer zu entschuldigen, entweder mündlich oder schriftlich.
- Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz bzw. Betreuungsort innerhalb der Einrichtung:
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- Bei Bedarf erfolgt die Versetzung der beschuldigten Person an einen anderen Ort innerhalb der Einrichtung.
- Aktenvermerk in der Personalakte bzw. in der Betreuungsdokumentation:
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- Es wird ein Vermerk in der Personalakte oder Betreuungsdokumentation der beschuldigten Person hinterlegt.
- Mündlicher und/oder schriftlicher Verweis:
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- Ausspruch eines mündlichen oder schriftlichen Verweises gegen die beschuldigte Person.
- Abmahnung/Kündigungsandrohung:
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- Bei schwerwiegenderen Verfehlungen erfolgt eine Abmahnung oder Kündigungsandrohung.
- Ordentliche Kündigung:
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- Im Fall schwerwiegender Verstöße kann eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
- Fristlose Kündigung:
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- Bei besonders gravierenden Fällen kann eine fristlose Kündigung erfolgen.
- Strafanzeige:
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- In extremen Situationen kann eine Strafanzeige gegen die beschuldigte Person eingereicht werden.
8. Bewusste falsche Anschuldigungen:
- Nicht toleriert; Personen, die absichtlich und zu Unrecht falsche Anschuldigungen machen, können mit den oben genannten Sanktionen rechnen. Eindeutige Handhabung im Sinne der Rechtmäßigkeit
und Fairness.